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​Schwerhörige vor Gericht: Recht auf Dolmetscher 

Hörgeschädigte haben Recht auf Dolmetscher vor Gericht
4. Juli 2017
​Quelle: Deutscher Schwerhörigenbund e.V. Berlin


Verbesserung der Kommunikationshilfen im Gerichtsverfahren beschlossen 

​Menschen mit einer Hörbehinderung haben in Gerichtsverfahren künftig das Recht auf einen Gebärdensprachdolmetscher oder andere für sie notwendige Kommunikationshilfen, wie zum Beispiel Schriftdolmetscher.

Das ist eine wirklich hilfreiche Verbesserung. Jetzt können Schwerhörige, Gehörlose und Ertaubte endlich verstehen und nachvollziehen, was um sie herum passiert, wenn "Recht gesprochen" wird!

Der DSB hat diese für Hörgeschädigte dringend notwendige Gesetzesänderung sehr gut zusammengefasst: 
 


https://www.schwerhoerigen-netz.de/informationen/politikrecht/presse/details/news/verbesserung-der-kommunikationshilfen-im-gerichtsverfahren-beschlossen/​
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